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FÖRDERUNGEN
WAFF

Alpha Sprachinstitut Austria ist anerkannter Bildungstrager des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. Folgende Möglichkeiten bietet Ihnen der WAFF:
WEITERBILDUNGSKONTO (Formulare zur Einreichung liegen bei Alpha Sprachinstitut Austria auf):
Mit dem Weiterbildungskonto unterstützt der WAFF berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten WienerInnen,
Förderungen:
- Beschäftigte: 50% der Kurskosten, bis zu ¤ 200,-
- NeuzuwanderInnen mit "Niederlassungsbewilligung beschränkt": 50% der Kurskosten, bis zu ¤ 200,-
- Arbeitslose (oder: Eltern-/Bildungskarenz; Sozialhilfebezug): 50% der Kurskosten, bis zu ¤ 300,-
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Wien
- ArbeiterInnen, Angestellte, Vertragsbedienstete
- Geringfügig Beschäftigte
- Freie DienstnehmerInnen
- Lehrlinge
- Arbeitslose (beim AMS Wien gemeldet)
- Personen, die beruflich wieder einsteigen möchten
- Personen in Eltern- oder Bildungskarenz
- Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistende und Zivildiener
- SozialhilfeempfängerInnen
- Neue Selbstständige
- NeuzuwanderInnen mit "Niederlassungsbewilligung beschränkt"
Der Antrag auf Förderung muss spätestens drei Monate nach Ende des Kurses (oder der Ablegung der Prüfung) beim WAFF eingebracht werden.
PISA PLUS (Kostenvoranschlag persönlich oder über info@alpha.at )
Mit PISA PLUS unterstützt der WAFF beschäftigte WienerInnen, für deren berufliche Entwicklungschancen eine hochwertige Aus- oder Weiterbildung besonders wichtig ist.
- Ersatz von 70 bzw. 90 % der Kurskosten bis zum Höchstbetrag von ¤ 1.100,- , wenn Sie maximal über einen Lehrabschluss oder eine Berufsbildende Mittlere Schule verfügen oder eine Ausbildung im Herkunftsland erworben haben, die in Österreich nicht verwertet werden kann
- Für Beschäftigte ab dem 40. Lebensjahr - Ersatz von 70% der Kurskosten bis zum Höchstbetrag von ¤ 1.100,-
FRECH - Frauen ergreifen Chancen (Kostenvoranschlag persönlich oder über info@alpha.at )
FRECH ist ein spezielles Programm für berufstätige Wienerinnen, die sich grundlegend beruflich verändern wollen.
Sofern die Antragsstellerin maximal eine berufsbildende mittlere Schule besucht hat oder maximal über eine abgeschlossene Lehre verfügt, kann der WAFF notwendige und im Bildungsplan festgelegte Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Maximalbetrag von ¤ 3.700,- bzw. 90 % der Kurskosten fördern.
NOVA (Kostenvoranschlag persönlich oder über info@alpha.at)
Sie waren bzw. sind in Eltern- oder Pflegekarenz und wollen zurück ins Berufsleben? Die BeraterInnen von NOVA planen mit Ihnen Ihren Wiedereinstieg.
Gefördert werden Kurskosten bis zu Euro 2.700,-
Voraussetzungen:
- Sie sind über 18 Jahre alt.
- Sie haben kein aufrechtes Dienstverhältnis.
- Ihr aktueller Wohnsitz ist in Wien.
- Sie waren oder sind in Eltern- oder Pflegekarenz und sind wieder auf der Suche nach Arbeit
Kontakt: WAFF Wien, Nordbahnstraße 36, 1020 Wien oder Klosterneuburgerstraße 23-27, 1200 Wien www.waff.at
AMS
Alphakurse können vom AMS Wien oder AMS Niederösterreich finanziert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre/n zuständige/n Berater/in . Dann kommen Sie zu uns oder schicken ein E-Mail an info@alpha.at , um einen Kostenvoranschlag für die gewünschte Wochenstundenzahl zu erhalten. Gern beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.
Kontakt: www.ams.or.at
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 3)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten
der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die
Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die
Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.
(gültig seit: Jänner 2003)
Wer wird gefördert?
Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice,
Körperschaften öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine. Bei Vorlage eines Bildungsplanes
sind folgende Personen förderbar:
* Frauen
* Männer ab 45 Jahre
* unqualifizierte Männer unter 45 Jahre ausschließlich im Rahmen von
JobRotation-Projekten oder Qualifizierungsverbünden die sich in einem
vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im
Elternkarenzurlaub befinden.
Nicht förderbar sind:
* UnternehmenseigentümerInnen
* handelsrechtliche Geschäftsführer und Geschäftsführer von Vereinen
* Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften
* leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich
übertragen sind
* ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis
* ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Eingliederungsbeihilfe gewährt und deren
Arbeitsverhältnis kürzer als drei Monate aufrecht ist
* ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt
* Lehrlinge
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme
erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird
nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt und wenn die gewählte
Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist.
Wieviel? Die
Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Die Höhe der maximal
anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die
Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Wo? Die Zuständigkeit der
Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden
Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.
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